ESG-Abfragepflicht: „Systemfehler“ soll behoben werden

Bislang waren Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gemäß § 34f und § 34h GewO von der Verpflichtung ausgenommen Informationen über die Nachhaltigkeitspräferenzen von ihren Kunden zu erfragen. Doch dies wird sich in absehbarer Zukunft ändern. Denn noch am Freitag in der letzten Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“ vorgelegt. Darin enthalten unter Artikel 2 ist der Verweis, dass die ESG-Abfragepflicht zu nachhaltigen Finanzanlageprodukten auch für den oben genannten Personenkreis gelten soll.

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