In welchen Fällen greift die Fluggastrechte-Verordnung?

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Und mit den Corona-Lockerungsmaßnahmen stellt sich bei vielen Deutschen auch die Reiselust wieder ein. Neben Bahnreisen und er Anreise mit dem eigenen Auto, greifen die deutschen Urlauber auch wieder vermehrt auf den Flieger als Transportmittel zum Urlaubsziel zurück. Doch diese Wahl machten zahlreiche Streikankündigungen von Bodenpersonal und Piloten in jüngster Vergangenheit einen Strich durch die Rechnung. Fällt ein Flug aus oder wird aufgrund einer Verspätung ein Anschlussflug nicht erreicht, greift die Fluggastrechte-Verordnung und der Reisende darf auf Entschädigung hoffen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Reisende ihr Geld ganz oder in Teilen erstattet bekommen?

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