Zitat des Tages – BVK geht wegen Gesetzentwurf zur EU-Umwandlungsrichtlinie auf die Barrikaden – 14.06.2022

„Ab dem 31. Januar 2023 soll es Unternehmen und Rechtsträgern, die Zusagen zur betrieblichen Altersvorsorge getätigt haben, ermöglicht werden, mit anderen ausländischen Gesellschaften zu fusionieren. Die Krux dabei ist, dass der Referentenentwurf Klagen gegen solche Fusionen ausschließt. Damit wird es den Versorgungsberechtigten nicht möglich sein, sich gegen solche Transaktionen juristisch zu wehren, wenn sie befürchten müssen, dass ihre Rentenanwartschaften nicht mehr insolvenzsicher gestaltet werden.“

Kommentiert Michael H. Heinz, Präsident vom Bundesverband Deutscher Versicherungs­kaufleute e.V. (BVK), den aktuellen Gesetzentwurf zur EU-Umwandlungsrichtlinie. So müsten betroffene Rentenbeziehern und -anwärtern die Stellung einer möglichen Sicherheit aktiv bei den Gesellschaften im Ausland einfordern, was eine realistische Aussicht auf tatsächliche Vollstreckung unwahrscheinlich macht.

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