Drohende Wettbewerbsungleichheit bei ESG-Abfragepflicht

Im Rahmen des Beratungsgesprächs sind Vermittler ab dem 2. August dieses Jahres verpflichtet, ihre Kunden nach den jeweiligen Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Doch kurz vor dem Inkrafttreten kochen die Gemüter noch einmal kräftig hoch. Stein des Anstoßes dabei ist eine jüngst getroffene Aussage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche die rund 39.000 in Deutschland tätigen Finanzanlagenvermittler (Paragraf 34f GewO) nicht zu den Verpflichteten der ESG-Abfrage zählten. Diese drohende Wettbewerbsungleichheit ruft natürlich erneut die Kritiker auf den Plan. So meldeten sich mehrere Vermittlerverbände zu Wort und machten ihrem Unmut gehörig Luft. Die Redaktion von procontra-online hat einige Stimmen aus dem Markt zum Thema eingefangen.

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