Zitat des Tages – Was Arbeitgeber beim Firmenversorgungswerk beachten sollten – 25.05.2022 (Gastbeitrag)

„Arbeitnehmer, denen bereits eine individuelle Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung erteilt wurde, dürfen von einem kollektiven Versorgungswerk nicht ausgeschlossen werden, wenn ihnen die kollektive Regelung eine individuelle Besserstellung ermöglicht.“

Erklärt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, einem Tochterunternehmen des Versicherers Ergo. In seinem Gastbeitrag auf Pfefferminzia erläutert Hoppstädter, ob ein Arbeitnehmer berechtigt ist Nachforderungen in der betrieblichen Altersvorsorge zu stellen, wenn er trotz bestehender Versorgung aus einem alten Beschäftigungsverhältnis mit dem Versorgungswerk in der neuen Firma besser gefahren wäre.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe