BGH-Urteil: Staat steht für Corona-bedingte Betriebsschließungen nicht in der Haftung

Bereits in den Vorinstanzen hatten die angerufenen Gerichte entschieden, dass der Staat nicht per se bei Corona-bedingten Betriebsschließungen in der Haftung steht. Nun zog der Bundesgerichtshof mit seinem abschließenden Urteil einen endgültigen Schlussstrich unter diese Fragestellung. Auch die höchsten Richter des Landes sehen in gewährten Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche keine Aufgabe der Staatshaftung. Vielmehr handele die Politik unter den Grundsätzen des Sozialstaatsprinzips. Damit dürfte wohl auch der letzte Funken Hoffnung bei den während der Corona-Pandemie schwer gebeutelten Gewerbetreibenden erloschen sein, doch noch zu einer Entschädigung zu gelangen. Denn auch bereits im Vorfeld blickten viele Versicherer von Betriebsschließungsversicherungen in die Röhre.

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