Zitat des Tages – Die Krux mit dem Unmittelbarkeitserfordernis – 01.09.2021 (GASTBEITRAG)

„Im Versicherungsrecht gilt das Unmittelbarkeits-Erfordernis. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, dann muss der Schaden unmittelbar durch das Ereignis verursacht werden.“

Doch nicht immer ist nach einem Schadenfall vollends offensichtlich, welche Ursache für den Schaden wirklich verantwortlich ist. So auch in einem ausgewählten Gastbeitrag im VersicherungsJournal. Hier geht es speziell um einen Schaden an einem Wohngebäude, der durch bzw. in Folge einer Sturmflut entstand. Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke erläutert die Entscheidung des Kammergerichts Berlin zum Thema.

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