Die weitreichenden Informationspflichten des Maklers

Versicherungsmakler müssen viele Dinge beachten, wollen sie ihrer Informationspflicht gegenüber ihren Kunden vollends nachkommen. Nicht immer liegen dabei die einzelnen Punkte, über die aufgeklärt werden muss, klar auf der Hand. So auch in einem Fall, bei dem der Risikoträger eines beantragten Versicherungsschutzes im Ausland ansässig ist. Laut Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts sind Versicherungsmakler demnach verpflichtet, im Beratungsgespräch die Kunden aufzuklären, wenn ein Versicherer im Ausland sitzt und dem dortigen Insolvenzrecht unterliegt. Wird dies vergessen, kann es im Schadenfall für den Makler sehr schnell teuer werden.

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