Sparkasse erzielt juristischen Etappensieg

Auch der Streit um die sogenannten Verwahrentgelte auf Sichteinlagen füllen immer öfter die Gazetten landauf und landab. Auch dieses Thema bewegt, besitzt doch nahezu jeder Bundesbürger bzw. jede Bundesbürgerin zumindest ein Girokonto. Aktuell sind die Freibeträge ab denen ein „Strafzins“ auf das Guthaben von den Bankkunden zu entrichten ist zumindest bei den meisten Geldinstituten recht hoch. Doch bei der Sparkasse Vogtland ist solch ein Verwahrentgelt bereits ab einem Guthaben von 5.000 Euro fällig. Allein schon deswegen dürften viele Bankkunden den Ausgang im Rechtstreit der Verbraucherzentrale Sachsen und ebenjener Sparkasse Vogtland erwartet haben. Wir machen es kurz: Die Richter vom Landgericht Leipzig entschieden nicht zugunsten der Sparerinnen und Sparer.

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