Die Auswirkungen der Garantiezinssenkung auf bestehende Altersvorsorgeverträge

Die nicht auf absehbare Zeit enden wollende Niedrigzinsphase zwingt die Politik erneut zur Absenkung der Garantieverzinsung in der Lebensversicherung. Diese soll nun, vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfs, am 1. Januar 2022 von derzeit 0,90 auf dann 0,25 Prozent erfolgen. Doch die Senkung des Rechnungszinses hat nicht nur Einfluss auf Neuverträge. So kritisiert der Bund der Versicherten (BdV), dass sich die Zinssenkung auf bestehende Altersvorsorgeverträge auswirken wird, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen hat. So würden bei vielen Riester-, Rürup- und betrieblichen Rentenversicherungsverträgen die zukünftigen Renten auf Grundlage des dann geltenden Rechnungszinses festgelegt. Der BdV forderte das Bundesfinanzministerium zu einer Stellungnahme auf. Ausgang ungewiss.

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