Viel Nachholbedarf in Sachen Gleichberechtigung (BILDERSTRECKE)

Die Väter des Grundgesetzes wussten um die Notwendigkeit nach den Wirren des Naziregimes und dem verlorenen Zweiten Weltkrieg alle Deutschen für einen Neustart ins Boot zu holen. Und so heißt es in Artikel 3 Nr. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Doch selbst über 70 Jahren nach dem Inkrafttreten der ersten Fassung des Grundgesetzes sind wir hierzulande von einer echten Gleichberechtigung weit entfernt. Den gestrigen Internationalen Frauentag zum Anlass nehmend, hat die Redaktion von procontra-online einen Überblick über die finanzielle Ungleichbehandlung von Frauen gegenüber Männern zusammengetragen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe