Bewegung bei der Neuregelung des Provisionsdeckels

Lange Zeit befand sich der Gesetzentwurf zur Neugestaltung des Provisionsdeckel im Winterschlaf. Eine ganze Reihe von Branchenexperten glaubte nicht, dass eine Umsetzung der Vorlage noch vor den Bundestagswahlen stattfinden würde. Doch nun kommt neue Bewegung in den Prozess. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) drückt zumindest bei der Novellierung der Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung auf die Tube. So sollen Provision von derlei Versicherungen zukünftig nur noch 2,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags betragen. Doch mit dem Gesetzentwurf soll gleichsam eine Neudefinition des Provisionsbegriffs verabschiedet werden, die von vielen Vermittlerverbänden als äußerst kritisch gesehen wird. „Eine Abschlussprovision im Sinne der Definition liegt auch vor, soweit eine Zahlung oder ein Vorteil lediglich an das Bestehen eines Vertrages/Vertragsbestandes anknüpft, unabhängig davon, ob etwaige zusätzliche Umstände erfüllt sein müssen. Auch in einem solchen Fall wird an den Erfolg einer vorausgegangenen Vermittlungstätigkeit angeknüpft“, heißt es dazu im Entwurf.

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