Provisionsdeckel: Von hinten durch die Brust ins Auge

Die Neugestaltung der Provisionsregelung in der Lebensversicherung und Restschuldversicherung kam seit einigen Monaten ins Stocken. Die Fronten schienen zu verhärtet als das die Regierung dieses unliebsame Thema noch vor den diesjährigen Bundestagswahlen erledigen wollte. Nun aber kommt Bewegung in der Causa Provisionsdeckel. Und zwar durch einen Vorstoß des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Und der vorgelegte, allerdings noch inoffizielle, Referentenentwurf des BMF hat es in sich. Dieser sieht nämlich vor, dass die Abschlussprovision bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen zukünftig maximal 2,5 Prozent des eigentlichen Kreditbetrags, der durch die Restschuldversicherung abgesichert wird, betragen soll. Soweit so gut. Doch mit dem Entwurf möchte das BMF auch gleichsam den Begriff von Abschluss- und Bestandsprovision neu definieren. Mit signifikanten Auswirkungen auch auf Seiten der Vermittler.

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