bAV: Was bedeutet die Wahrung des Mindestschutzes?

In gleich zwei besonders brisanten Fällen zum Thema betriebliche Altersvorsorge hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. In beiden Fällen ging es jeweils um die Fragestellung, ob ein neuer Firmeninhaber auch Betriebsrentenansprüche übernehmen muss, die der Mitarbeiter vor dem Betriebsübergang erworben hat. Der Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch legt diese Vermutung nahe.Doch was ist, wenn über das Vermögen Vorbesitzers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Welche Grundlage dient der Berechnung des Versorgungsanspruchs? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang die Wahrung des Mindestschutzes? Die Redaktion von AssCompact kennt die Antworten.

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