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Vorstandsmitglieder ist der neue Schwellwert für börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen für die Einhaltung der von der Bundesregierung gebilligten Frauenquote. Demnach muss ab dieser Vorstandsgröße mindestens ein Vorstandsposten durch eine weibliche Vorständin besetzt werden. Bei Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gibt es sogar noch strengere Auflagen. Hier soll generell bereits bei mehr als zwei Mitgliedern in der Geschäftsführung eines davon eine Frau sein. Der Blick auf die Chefetagen deutscher Versicherer zeigt, dass auch in der Assekuranz noch Potenzial für weibliche Führungspower besteht.