Rückblick 2020 – Teil 4: Zahlen, Daten & Fakten

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Euro soll der Bruttostundenmindestlohn bis zum 1. Juli 2022 betragen. Damit solle die Grundlage geschaffen werden, dass Angestellte im Niedriglohnsektor einen Ausgleich zu den gestiegenen Lebenshaltungskosten erführen. Die Anhebung erfolgt schrittweise, beginnend in diesem Jahr. Daneben bringt 2021 weitere Veränderungen. So wird der Solidaritätszuschlag für viele Bundesbürger ganz oder in Teilen wegfallen. Und für Arbeitnehmer, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigen, wird der Erhalt ab 2021 durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt werden.

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