Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige kommt

Nun endlich also liegen die Fakten zum Eckpunkteprogramm über die Altersvorsorgepflicht von Selbstständigen auf den Tisch. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen somit ab 2024 auch Selbstständige und Kleinunternehmer in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Ganz gleich übrigens, ob sie nun haupt- oder nebenberuflich sind. Dann wird für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes unter 35 der Regelbeitrag von 592,41 Euro fällig. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen drohender Altersarmut bei Selbstständigen und Freiberuflern sicherlich ein notwendiger Schritt. Doch schon formiert sich Widerstand. Nicht nur von den Betroffenen selbst, sondern auch aus den eigenen Reihen der Großen Koalition. „Was uns ärgert, ist die Annahme der Politik, eine Mehrheit der Selbstständigen würde nicht fürs Alter vorsorgen. Die allermeisten Unternehmerinnen und Unternehmer bauen mit ihren Ersparnissen Vermögen fürs Alter auf, das ist durch die drohende Belastung ab 2024 kaum noch möglich.“, erklärt Dr. Andreas Lutz, Vorsitzender der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), zum Vorhaben der Bundesregierung.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe