Waidmannsheil – Unfallschutz für Jäger

Die Anzahl der haupt- und nebenberuflichen Jäger hierzulande steigt von Jahr zu Jahr kontinuierlich. Im Jagdjahr 2016/2017 besaßen 383.828 Menschen in Deutschland einen Jagdschein. Doch inwiefern sind nebenberufliche Jäger bei der Ausübung ihrer Nebentätigkeit eigentlich durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert? Nun grundsätzlich genießen auch nebenberufliche Jäger den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). Aber es gibt auch Besonderheiten zu beachten. So hatte das Sozialgericht Osnabrück in einem nicht ganz so eindeutigen Fall über die Frage nach dem Versicherungsschutz zu entscheiden. Im vorliegenden Fall war ein nebenberuflicher Jäger bei Reparaturarbeiten am Hochsitz des Revierinhabers von der Leiter gefallen und hatte sich dabei eine Verletzung zugezogen. Hierfür beantragte er bei der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen. Doch die für ihn zuständige Berufsgenossenschaft verwehrte eine Regulierung. Es kam daraufhin zum Rechtsstreit mit interessantem Ausgang.

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