Zitat des Tages – Die Krux mit der BU von Teilzeitkräften – 03.06.2020 (INTERVIEW)

„Berufsunfähigkeit setzt in der Regel voraus, dass jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf in Folge von Krankheit oder Körperverletzung zu 50 Prozent voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Wenn wie in diesem Fall beschrieben die Person in Teilzeit gewechselt ist und damit bereits reduzierte Stunden arbeitet, ist die vertragsgemäße Erfüllung dieser 50-Prozent-Regelung quasi nicht mehr erfüllbar. Im Interview erläutert Professor Hans-Peter Schwintowski von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität welche Möglichkeiten sich dennoch für den Versicherten bieten.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe