Was passiert mit dem Maklervertrag bei Insolvenz des Kunden?

Die Corona-Krise hat weite Bereiche der deutschen Wirtschaft hart getroffen. Klein- und mittelständische Unternehmen insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie waren besonders stark betroffen. Im Ergebnis steht eine ganze Reihe von Unternehmen vor dem finanziellen Aus. Doch was passiert eigentlich mit dem Maklervertrag im Falle einer Insolvenz des Kunden? Dieser juristischen Frage geht Fachanwalt Stephan Michaelis nach. Dieser stellt fest, dass nach §§ 115 und 116 Insolvenzordnung (InsO) Dienst- und Werkverträge automatisch erlöschen. Damit sollen die finanziellen Belastungen für den Schuldner gemindert werden. Doch liegt die Entscheidung über eine Fortführung bestehender Verträge allein beim Insolvenzverwalter.

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