Diese Neuerungen der FinVermV kommen im August

Nicht nur der Wechsel im Aufsichtsregime dürfte vielen 34f-Vermittlern Kopfzerbrechen bereiten. Denn ab August stehen zudem eine ganze Reihe Novationen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ins Haus. Für 34f-Vermittler bedeutet dies zusätzliche Untiefen, die es zu umschiffen gilt. Zu den wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf das operative Tagesgeschäft informiert ein aktueller Artikel der Kollegen von procontra-online. Neben der Vermeidung von Interessenkonflikten, werden insbesondere die neuen Dokumentationspflichten beschrieben.

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