Zitat des Tages – Cyber-Risiken: Ist das Zahlen von Lösegeld an Hacker rechtswidrig? – 15.10.2019

„Unsere Schadenerfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen die Zahlung eines Lösegeldes nicht notwendig ist, da es in der Regel einen anderen Weg gibt, den Geschäftsbetrieb wieder zum Laufen zu bringen.“

Auch wenn Ole Sieverding, Underwriting Manager bei Hiscox, mit seiner Aussage Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen möchte, muss konstatiert werden, dass immer häufiger bei Cyber-Attacken auf Unternehmen auch Lösegeldforderungen von den Hackern erhoben werden, die seitens des Risikoträgers auch bezahlt werden. Nun kann genau diese Art der Schadenabwehr den Versicherern auf die Füße fallen, weil das Zahlen von Lösegeld als Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gemäß §129 StGB gewertet werden könnte. Versicherungswirtschaft-heute

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