Reparaturkosten nach einem Autounfall / Teure Werkstatt kann legitim sein

PRESSEMITTEILUNG – 12.04.2016 – Rechtsanwaltskammer Koblenz. Autofahrer können nach einem Unfall mit Blechschaden meist entscheiden: Entweder sie lassen das Fahrzeug reparieren und reichen bei der Kaskoversicherung die Reparaturrechnung ein. Oder sie rechnen den Schaden auf Gutachtenbasis ab und verwenden die Versicherungsleistung anderweitig. Doch welche Werkstattpreise dürfen bei der fiktiven Abrechnung zugrunde gelegt werden:

Darf der Versicherte mit den Preisen einer teuren Vertragswerkstatt gemäß Gutachten kalkulieren oder nur mit den Beträgen, die er in einer günstigeren Werkstatt zahlen würde?

Der Autofahrer darf von seiner Versicherung die Preise einer Vertragswerkstatt dann ersetzt verlangen, wenn nur eine solche Werkstatt das Fahrzeug vollständig und fachgerecht instand setzen kann. Die höheren Stundenverrechnungssätze sind auch dann legitim, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug handelt, oder wenn das Auto bisher immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde. Dass diese Voraussetzungen vorliegen, muss der Versicherte allerdings beweisen (Az. IV ZR 426/14).

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

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