Kein „Zwangsmediationsversuch“ vor Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung
Urteil des OLG Frankfurt vom 09.04.2015 (6 U 110/14)
Ein der anwaltlichen Beratung vorgeschalteter „Zwangsmediationsversuch“ benachteiligt Rechtsschutzversicherte unangemessen.