Zurich: Altersversorgungsleistungen nicht auf Grundsicherung anrechnen

PRESSEMITTEILUNG – Bonn, 12. März 2015:Gerade Geringverdienern und Menschen mit
gebrochenen Erwerbsbiografien müssen neben bestehenden
Steuervorteilen Zusatzanreize für die Eigenvorsorge geboten werden.
Dies fordert die Zurich Versicherung vor dem Hintergrund der
aktuellen politischen Diskussion zur Förderung der betrieblichen
Altersvorsorge (bAV). Zurich schlägt daher vor, bAV-Leistungen bis
zu 50 Prozent nicht auf die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung anzurechnen.

Steuerersparnis als Förderinstrument für Geringverdiener ungeeignet
Altersarmut betrifft überproportional die heutigen Geringverdiener
und Personen mit gebrochenen Erwerbsbiografien. „Gerade in diesen
Personenkreisen greift das Thema Steuervorteil der bAV als Anreiz nur
sehr wenig beziehungsweise bietet in Zeiten von Arbeitslosigkeit
überhaupt keinen Einstieg“, sagt Björn Bohnhoff, Leiter betriebliche
Altersversorgung bei Zurich. „Wer aufgrund seines geringen Einkommens
keine Steuern zahlt, ist durch Steuerersparnisse wohl kaum zur
Vorsorge zu bewegen. Personen, die ihre Ausgaben ganz genau planen
müssen, werden sich grundsätzlich schwer tun, Geld fürs Alter zur
Seite zu legen“, so Bohnhoff. Steuerersparnis ist zwar ein
grundsätzlich wichtiger Anreiz, als Förderinstrument für
Geringverdiener aber ungeeignet. Ein Hindernis der Eigenvorsorge sei
auch, dass der Konsumverzicht heute im schlimmsten Fall im
Rentenalter gegen die Grundsicherung aufgerechnet wird. „Die
teilweise Nichtanrechnung von kapitalgedeckter Vorsorge (Freibeträge)
auf die Grundsicherung stellt somit einen zentralen Baustein zur
stärkeren Durchdringung der bAV dar, insbesondere für die Gruppe der
Geringverdiener, die den höchsten Bedarf zur Vermeidung von
Altersarmut haben“, erklärt der bAV-Experte.

Außerdem empfiehlt Zurich als einer der führenden bAV-Anbieter mit
internationaler Erfahrung den politischen Entscheidungsträgern die
Umsetzung folgender Punkte:

  • Aufwertung des Rechtsanspruchs auf bAV durch eine aktivere
    Informationspflicht des Arbeitgebers. Der Aufwand für die Arbeitgeber
    kann durch entsprechend begleitete Musterdruckstücke bzw. zentrale
    Informationswebseiten relativ gering gehalten werden.
  • Recht des Arbeitgebers auf freiwilliges „Auto-Enrollment“
    (Einbeziehung der Arbeitnehmer in Pensionspläne) für
    Entgeltumwandlung auch für bestehende Arbeitsverhältnisse.
  • Verpflichtung der Arbeitgeber, mindestens 50 Prozent der
    Ersparnisse aus der Entgeltumwandlung der Arbeitnehmer in Form von
    firmenfinanzierter Altersversorgung zur Verfügung zu stellen.
    Hierüber wäre sichergestellt, dass eine Entgeltumwandlung sich für
    alle Einkommensklassen immer lohnt.
  • Größere Harmonisierung aller Durchführungswege in Bezug auf die
    steuerliche Förderung. In diesem Zusammenhang sollte mindestens ein
    ergänzender Förderrahmen in Höhe von zehn Prozent der
    Beitragsbemessungsgrenze für firmenfinanzierte bAV im § 3 Nr. 63
    Einkommensteuergesetz geschaffen werden.

Bohnhoff ist überzeugt: „Die bAV stellt gemeinsam mit der
gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge den
Dreiklang im Kampf gegen Altersarmut dar.“ Die Regierung sei nun
gefordert, die richtigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen,
damit die Chancen von der Bevölkerung gesehen und genutzt werden.

Erst kürzlich hat die Managementberatung Oliver Wyman im Auftrag der
Zurich Versicherung die heutige Situation in Deutschland untersucht
sowie ausländische bAV-Versorgungssysteme analysiert. Hieraus hat die
Zurich Versicherung politische Handlungsempfehlungen abgeleitet, wie
sich das derzeitige System in Deutschland verbessern ließe. Die
gesamte Studie steht unter http://www.zurich.de/versicherung/firmenku
nden/betriebliche-altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge.htm zum
Download zur Verfügung.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe