Versicherungsmakler Aon Risk Solutions gibt Tipps gegen Firmenbetrüger

„Streng geheim: Bitte überweisen Sie fünf Millionen Euro auf folgendes Konto …“

PRESSEMITTEILUNG – Hamburg, 16. Februar 2015: Das Telefon des Mitarbeiters klingelt, der oberste Firmenchef ist am Apparat. Er ordnet eine streng geheime Überweisung in Millionenhöhe an, mit der eine Unternehmensübernahme getätigt werden soll. Eine E-Mail mit den Überweisungsdetails folgt. Der Mitarbeiter überweist das Geld – und ist damit einem Betrüger in die Falle getappt. Fake President wird der neue Abzocker-Trick genannt, mit dem Kriminelle Millionen erbeuten.

„͵Das würde mir nie passieren΄, ist eine typische Reaktion vieler Menschen, wenn sie so eine Geschichte hören. Tatsächlich passiert es aber täglich. Denn die Betrüger gehen sehr professionell vor“, sagt Doris Marx, Expertin für Vertrauensschäden beim Versicherungsmakler Aon Risk Solutions.

„Dem Mitarbeiter werden die Überweisungsgründe sehr plausibel dargelegt. Oft ist von einem Geheimprojekt die Rede. Dann fühlt sich der Mitarbeiter geschmeichelt, ins Vertrauen gezogen zu werden“, sagt Marx. Auch seien die Betrüger sehr gut über die Struktur, die Hierarchieebenen und die Absatzmärkte des Unternehmens informiert. Diese Informationen wären auch die Basis für ähnliche Betrugsdelikte: „Der Anrufer gibt sich zum Beispiel als Zulieferer oder Kunde aus und bestellt Ware oder lenkt Zahlungen auf andere Konten um“, so die Aon-Expertin.

Marx empfiehlt den Firmen einen Drei-Punkte-Plan, um die Betrüger ins Leere laufen zu lassen:

„1. Rückversichern: Das größte Problem unserer Zeit ist ein Kommunikationsproblem. Wenn jemand anruft und sich als Firmenchef, Zulieferer oder Kunde ausgibt, löst das in der Regel bei dem Angerufenen Respekt oder Vertrauen aus. Er hinterfragt die Identität des Anrufers nicht. Eine zusätzliche E-Mail oder ein Fax des Betrügers reichen dann, um den Betrug ins Rollen zu bringen. Diese Kette durchdringt man, indem man sich über das offizielle Firmennetzwerk die Telefonnummer des obersten Vorgesetzten, Kunden oder Zulieferers besorgt und ihn beherzt anruft. Lieber einmal freundlich nachfragen wird auch vom Firmenchef eher wohlwollend beurteilt als eine plumpe Überweisung.

2. Plausibilitätscheck: Schon vor dem Griff zum Telefonhörer sollte man die Kontaktdaten, die der vermeintliche Firmenchef, Kunde oder Zulieferer per E-Mail oder Fax übermittelt hat, überprüfen. Sind das offizielle Kontaktdaten des Unternehmens? Oder werden hier Nummern verwendet, die zuvor nie veröffentlicht wurden? Wenn ja, sollten alle Alarmanlagen schrillen.

3. Vieraugenprinzip: Bei Überweisungen, die von der Norm abweichen, sollte es immer zwei Mitarbeiter geben, die in den Freigabeprozess eingebunden werden. Dazu gehören auch Änderungen von Zahlungsempfängern und Kontodaten.

Wer sich an diese drei Punkte hält, macht es Betrügern schwer“, so die Aon-Expertin.

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