VSAV fordert Klarheit zum Provisionsabgabeverbot

  • Trotz Schwebezustand: Provisionsabgabeverbot besteht offiziell weiter
  • Schutzvereinigung warnt Vermittler vor möglichen rückwirkenden Strafen
  • Provisionsabgabeverbot steht in Zusammenhang mit laufender Transparenzdiskussion

PRESSEMITTEILUNG – Schwaigern, 09. Dezember 2014 – Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) warnt die Berater und Vermittler vor einem unüberlegten Umgang mit dem Provisionsabgabeverbot.

Das Gesetz sei zwar in der alltäglichen Praxis weitgehend ausgehebelt, sollte die allgemeine Rechtsprechung das Provisionsabgabeverbot aber wiederbeleben, drohen den betroffenen Vermittlern auch rückwirkend empfindliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund erneuert der VSAV seine Forderung an den Gesetzgeber, in dieser Frage endgültig Klarheit zu schaffen.

Schon im vergangenen September hatte VSAV-Anwalt Dr. Jochen Strohmeyer von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte die aktuelle Haltung der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen BaFin öffentlich gemacht: „Seit dem Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2011 haben wir einen Schwebezustand. Deshalb spricht die BaFin bei Verstößen derzeit keine Sanktionen aus. Kommt sie aber eines Tages bei ihrer seither laufenden Gesetzesprüfung zu dem Ergebnis, dass das Provisionsabgabeverbot fortbestehen soll, dann bekommen viele tausend Berater ein ernsthaftes Problem. Denn offiziell gilt das Provisionsabgabeverbot derzeit weiter.“

Vermittler werden im Unklaren gelassen

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth sagt: „Es ist ein Unding, dass Berater und Vermittler über einen solch langen Zeitraum im Unklaren gelassen werden, ob das Provisionsabgabeverbot nun gilt oder nicht.“ Daher unterstützt der VSAV die gleichlautende Forderung nach Klarheit durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft von vor einigen Tagen.

Zur Erinnerung: Das Provisionsabgabeverbot stammt aus dem Jahre 1923. Der Sinn bestand ursprünglich in der Verhinderung, dass Vermittler für eine leichtere Kundengewinnung immer höhere Provisionsforderungen an die Gesellschaften richten könnten. Dieses würde sich letztlich in immer höheren Prämien zu Lasten der Verbraucher niederschlagen oder zu Ungleichgewichten unter den Versicherten führen können, so die damalige Begründung. Die ist in der heutigen Zeit hingegen obsolet, da sich durch Provisionsobergrenzen eh keine überhöhten Provisionen durchsetzen lassen. Zudem würden Versicherer wegen einzelner Provisionsabgaben ihre Produkte nicht neu kalkulieren.

Das Provisionsabgabeverbot nimmt Vermittlern allerdings die Möglichkeit, wie in anderen Branchen über eine flexible Preisgestaltung Wettbewerbsvorteile zu erzielen und trägt aufgrund der fehlenden Kostentransparenz bei Lebensversicherungen zum anhaltend schlechten Image der Versicherungsvermittlung bei. Das Provisionsabgabeverbot findet sich in anderen europäischen Ländern nicht.

Die Versicherungsprovisionen sind den deutschen Verbrauchern weitestgehend unbekannt. Da gleich mehrere gesetzgeberische Initiativen sowohl im Inland wie auf europäischer Ebene aber darauf abzielen, wie beispielsweise im Bankenbereich für mehr Kostentransparenz zu sorgen, sollte nach Meinung des VSAV das Provisionsabgabeverbot sehr zeitnah klar geregelt sein.

Weitere Hintergründe zur bestehenden Rechtslage unter http://vsav.de/der-vsav/vsav-monitor/archiv/archiv-2014/14-09-16-vsav-sonder-monitor/provisionsabgabeverbot-der-unbefriedigende-zustand-dauert-fort/

Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.:

Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV auch dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler systematisch weiter verbessert.

Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 800 Mitglieder und Unternehmer an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. Mit ca. 50 Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstandsvorsitzender und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe