Unwetterschäden – ein Fall für die Versicherung

Presseinformation 10. Juni 2014

Blitzeinschläge, Starkregen und Orkanböen: Es war eines der schwersten Unwetter seit Jahren, das am Montagabend über Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gewütet hat. Vielerorts knickten Bäume um und blockierten Straßen und Gleise. Äste, Dachpfannen und Fassadenteile fielen herab, Autos wurden beschädigt. Über Düsseldorf beispielsweise fegten Orkanböen mit Geschwindigkeiten von mehr als 140 km/h hinweg. Unwetter können große Schäden an Gebäuden, Inventar und Fahrzeugen verursachen. Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Mehr als 70 Prozent aller Schäden durch Sturm und Gewitter betreffen die Wohngebäudeversicherung. Die Liste möglicher Schäden reicht von abgedeckten Dächern und beschädigten Schornsteinen bis hin zu Satellitenanlagen oder Markisen. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Sturmschäden am Eigenheim auf. Als Sturm gelten Windgeschwindigkeiten von mindestens Windstärke acht, das heißt ab 63 km/h (von einem Orkan ist bei Windgeschwindigkeiten von 120 km/h und höher die Rede). Wichtig ist, dass die Gefahr „Sturm“ explizit mitversichert ist.

Beschädigtes Fahrzeug – Kasko bezahlt Reparatur
Durch Sturm umstürzende Bäume sowie herab fallende Dachziegel, Äste oder Hagelkörner können Schäden an geparkten Fahrzeugen verursachen. Für diese Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autohalters auf. Der Versicherungsnehmer hat nur die in der Teilkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen. In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung enthalten – der Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird bei Sturmschäden nicht belastet. 

Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Mobiliar
Wenn ein Baum durch einen Sturm das Dach beschädigt und der anschließend einsetzende Regen Schäden am Mobiliar verursacht, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung – und zwar zum Neuwert. Ersetzt werden auch die Kosten für beschädigte Markisen oder Satellitenschüsseln.

Schäden bei Nachbarn: Ein Fall für die Haftpflicht
Wenn Dachziegel das Nachbargebäude oder andere Fahrzeuge beschädigen oder Personen verletzt werden, kann dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft die Privathaftpflicht oder bei Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung weiter.

Vollgelaufener Keller – nur bei Einschluss „Weitere Elementargefahren“
Gewitter können häufig zu ungewöhnlich starkem Regenniederschlag führen. Vollgelaufene und überschwemmte Keller können die Folge sein. In einem solchen Fall greift die Hausrat- bzw. die Wohngebäudeversicherung nur, wenn das Risiko „Weitere Elementargefahren“ eingeschlossen wurde. Ohne diesen besonderen Einschluss decken beide Versicherungen üblicherweise nur Überschwemmungen durch Leitungswasser nach einem Rohrbruch ab.

Was tun im Schadenfall?
Betroffene sollten zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung begutachten, um mögliche Gefahrenquellen zu entdecken: Sind Balkontüren und Fenster in Ordnung, sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf dem Dachfirst, haben Äste und Bäume die Regenrinnen gelockert? Auch eine Sichtprüfung der Dacheindeckung ist sinnvoll.

Wer Schäden feststellt, die zunächst niemandem gefährlich werden können, sollte sich mit Aufräumarbeiten allerdings zurückhalten. Auch wenn das Bedürfnis groß ist, schnell alles wieder in Ordnung zu bringen: Aktionismus kann die spätere Regulierung des Schadens unnötig erschweren.

Schäden so gering wie möglich halten
Erlaubt ist hingegen alles, was dazu beiträgt, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet konkret: Offene Stellen wie zerstörte Fensterscheiben oder abgedeckte Teile des Dachs sollten Betroffene umgehend provisorisch abdichten, um das Eindringen von Regenwasser in das Gebäude zu verhindern. Gleiches gilt bei beschädigten Fahrzeugscheiben.
 

Tipps für die Schadenmeldung
Ist die Lage nach der ersten Bestandsaufnahme unter Kontrolle, gilt es, die entstandenen Schäden möglichst rasch zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Beschädigte Gegenstände sollten nicht vorschnell entsorgt, sondern zum Schadensnachweis aufbewahrt werden.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Angaben:

  • Versicherungsnummer angeben, falls zur Hand
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Erste Schätzung zur Schadenhöhe abgeben
  • Gegebenenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus de-nen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen mitteilen

Kostenlose Unwetterwarnung per SMS
Vorsorge ist besser als Nachsorge: Deshalb bietet ERGO in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst einen kostenlosen SMS Unwetter-Warnservice an. Per Kurzmitteilung wird zum Beispiel vor Starkregen und schweren Gewittern, orkanartigen Böen, extremem Schneefall und Eisglätte gewarnt. Interessierte können sich auf der Internetseite von ERGO kostenlos für den SMS-Dienst registrieren: http://www.ergo.de/unwetterwarnservice.  


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