INTER Versicherungsgruppe: Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe sichert Sanitär-, Heizung- und Klima- Handwerk (SHK) ab

Gefährdungsanalyse bei Legionellenverdacht ist bei SHK-Betrieben mitversichert

PRESSEMITTEILUNG – Mannheim, 19. Mai 2014: Qualifizierte SHK-Betriebe sind oft die Retter in der Not. Im eigenen Badezimmer im Duschkopf oder in der Küche am Wasserhahn, Legionellen lauern überall. Sie sind der Grund, weshalb sanitäre Anlagen wie Schwimmbäder immer wieder vorübergehend schließen müssen. Ist ein Trinkwassersystem einmal mit Legionellen verseucht, hilft nur noch eine Gefährdungsanalyse. Die INTER Versicherungsgruppe sichert den SHK-Betrieb für Haftpflichtschäden, die bei der Durchführung solcher Analysen eintreten, finanziell ab.

Mit der Trinkwasserverordnung hat das Gesundheitsministerium Maßnahmen gegen die Verbreitung von Legionellen getroffen. Inhaber von öffentlichen (z.B. Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. Wohnungsvermietungen) Trinkwasseranlagen müssen in regelmäßigen Abständen Untersuchungen durchführen lassen.

Für Gewerbekunden gilt: Ist ein Trinkwassersystem mit Legionellen kontaminiert, muss eine sogenannte Gefährdungsanalyse folgen. Diese darf auch von speziell qualifizierten SHK-Betrieben durchgeführt werden. Sollte bei einer Gefährdungsanalyse einmal ein Fehler unterlaufen, so sichert die INTER den SHK-Betrieb im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für das Baugewerbe ab.

Fallbeispiel: In einem Wohnblock leiden mehrere Bewohner unter heftigem Fieber und Muskelschmerzen. Schnell gibt es einen Verdacht: Legionellen könnten die Ursache für die Symptome sein. Ein bei der INTER versicherter, qualifizierter SHK-Betrieb wird damit beauftragt, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Der Betrieb stellt fest: Es liegt keine Kontamination vor. Doch immer mehr Bewohner werden krank. Die Trinkwasserleitungen des Gebäudes werden erneut untersucht. Diesmal fällt auf: Die Leitungen sind mit Legionellen verseucht.

Der INTER Versicherungsschutz umfasst:

  • Die Prüfung des Schadens durch die zu späte Entdeckung
  • Die Befriedigung der infolge der späten Entdeckung entstande- nen Schmerzensgeldansprüche, Regresse von Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern
  • Die Abwehr der Ansprüche, die gar nicht durch die späte Entdeckung entstanden sind, aber dem Versicherungsnehmer angelastet werden

Hintergrundinformation: Legionellen sind bewegliche Bakterien. Sie kommen sowohl in Süß- als auch in Salzwasser vor und sind in geringer Anzahl auch im Grundwasser zu finden. Durch Ablagerungen in Wasserleitungen oder -filtern gelangen Legionellen in das Trinkwassersystem von Privathaushalten. Beim Duschen verbreiten sich die Bakterien durch den Wasserdampf und werden dann vom Menschen eingeatmet. Neben der „Legionärskrankheit“, einer schweren Lungenentzündung, können Legionellen auch Fieber, Kopfschmerzen sowie Durchfall auslösen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe