Berufsunfähigkeitsversicherung: 25 oder 50 Prozent, das ist hier die Frage

Die Güte eines Versicherungsschutzes zeigt sich oftmals erst im Leistungsfall. Dieses Dogma gilt natürlich auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit zu mehr als 50 Prozent ist so manches Mal komplizierter als gedacht. Die Redaktion von procontra-online hat einen besonders kniffeligen Fall in einem aktuellen Beitrag verarbeitet, der vor dem Frankfurter Oberlandesgericht entschieden wurde. Hierin hatte eine Ärztin ihren Kassensitz zur Hälfte verkauft, wodurch sich auch ihre wöchentliche Arbeitszeit stark reduzierte. Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nahm dies zum Anlass, um den BU-Grad von 50 auf 25 Prozent zu reduzieren.

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