Deutsche Rentenversicherung Bund: Gundula Roßbach künftige Präsidentin

Bundesvertreterversammlung wählt neues Direktorium

Quelle: Bildarchiv DRV Bund/Chaperon

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PRESSEMITTEILUNG – Deutsche Rentenversicherung Bund – Die Bundesvertreterversammlung hat in ihrer heutigen Sitzung in Bremen Gundula Roßbach zur künftigen Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund gewählt. Roßbach soll das Amt zum 1. Januar 2017 vom derzeitigen Präsidenten Dr. Axel Reimann übernehmen, der dann aus Altersgründen in den Ruhestand tritt. Reimann ist seit 2005 Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und seit 2014 deren Präsident.

Als weitere künftige Mitglieder des Direktoriums wurden Brigitte Gross und Dr. Stephan Fasshauer gewählt. Die Wahl von Gross erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2017. Mit Ausscheiden des Direktoriumsmitglieds Herbert Schillinger folgt Fasshauer nach. Die Amtszeit von Schillinger endet im Dezember 2017.

Nikolaus Landgraf, Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung, betonte nach der Wahl, dass die Mitglieder der neu gewählten Spitze der Deutschen Rentenversicherung Bund bereits in der Vergangenheit ihre fachliche Kompetenz überzeugend unter Beweis gestellt haben. „Mit dieser langfristigen Personalentscheidung hat die Selbstverwaltung der Rentenversicherung eine klare Zukunftsperspektive für die Deutsche Rentenversicherung Bund geschaffen“, so Landgraf.

Gundula Roßbach (51) war nach einer Tätigkeit bei einem Kommunalen Spitzenverband in Brandenburg seit 1997 bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beschäftigt. Die Juristin war dort tätig unter anderem als stellvertretende Leiterin der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und Leiterin der Abteilung Prüfdienst. 2006 ist Roßbach zur stellvertretenden Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg gewählt worden, 2009 zur Geschäftsführerin. Seit 2014 ist sie Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Brigitte Gross (53) begann 1991 ihre Tätigkeit bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Die Juristin war in verschiedenen Bereichen des Hauses beschäftigt, unter anderem in der Rentenabteilung, in der Rehabilitationsabteilung sowie in der Personalabteilung. Seit 2009 leitet sie die Abteilung Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Dr. Stephan Fasshauer (42) arbeitete seit 1999 beim Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Dort war der Volkswirt unter anderem Leiter des Referats „Volkswirtschaftliche Analysen“. Später leitete er das Referat „Finanzielle Grundsatzfragen der Sozialpolitik“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Seit 2010 war er stellvertretender Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, seit 2014 ist er dort Geschäftsführer.

Die Wahl eines Mitglieds des Direktoriums erfolgt auf Vorschlag des Bundesvorstands durch die Mitglieder der Bundesvertreterversammlung. Sie ist das höchste Selbstverwaltungsgremium und setzt sich zusammen aus Versicherten- und Arbeitgebervertretern aller 16 Rentenversicherungsträger.

Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

Rede anlässlich der Bundesvertreterversammlung

Der derzeitige Beitragssatz von 18,7 Prozent werde nach den aktuellen Vorausberechnungen der Rentenversicherung bis zum Jahr 2020 stabil bleiben. Dies teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die heute in Bremen tagende Bundesvertreterversammlung mit. Um die Mindest-Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung einhalten zu können, sei der Beitragssatz dann voraussichtlich ab 2021 anzuheben.

Die Nachhaltigkeitsrücklage werde nach den Vorausberechnungen bis Ende des Jahres um rund 3,3 Milliarden Euro sinken, so Gunkel. Sie werde dann bei 30,7 Milliarden Euro liegen. In den Folgejahren werde sich der Abbau der Rücklage bis auf die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben weiter beschleunigen. Im Jahr 2020 betrage der Rückgang nach den Vorausberechnungen dann 6,8 Milliarden Euro. Hintergrund sind unter anderem die Leistungsausweitungen durch das Rentenpaket und der Anstieg der Zahl der ausgezahlten Renten aufgrund der demografischen Entwicklung. Bis 2030 sei nach Gunkels Worten mit einem Anstieg des Beitragssatzes auf 21,9 Prozent bei gleichzeitigem Absinken des Rentenniveaus auf 44,2 Prozent zu rechnen.

Für die diesjährige Rentenanpassung unterstrich Gunkel, dass es sich mit 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten um die höchste Anpassung seit 23 Jahren handelt. Dadurch sinke der Abstand zwischen der Standardrente in Ost und West von 7,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2015 auf 5,9 Prozent im zweiten Halbjahr 2016. Die Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung beliefen sich nach den Vorausberechnungen für das zweite Halbjahr 2016 auf rund 6,2 Milliarden Euro, so Gunkel.

Gunkel ging auch auf die Entwicklung der Zahl der Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein. Im letzten Jahr hätten insgesamt 247.000 Personen diese Rentenart beantragt. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien es rund 106.000 Personen gewesen. Die Zahl der Anträge halte sich damit im Rahmen der Erwartungen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels würden die aktuellen Bemühungen der Koalitionsfraktionen, die Möglichkeiten eines flexiblen Übergangs in die Rente weiter auszubauen, von der Rentenversicherung begrüßt. Die geplante Regelung zur Prüfung des zulässigen Hinzuverdienstes bei vorgezogenen Altersrenten werde aber der angestrebten Zielsetzung nicht gerecht, so Gunkel. Es könne bei den Altersrentnern, die weiter erwerbstätig blieben, zu Unverständnis und Irritationen führen, wenn die Rentenversicherung – wie vorgesehen – eine rückwirkende Überprüfung ihres Hinzuverdienstes vornehme, den erteilten Rentenbescheid gegebenenfalls nachträglich ändere und die zu viel gezahlte Rente zurückfordere. Ein solches Verfahren sei dem Ziel abträglich, die Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug zu erleichtern. Renten sollten stattdessen lediglich bei einer Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen und nur für die Zukunft korrigiert werden. Dies sei sowohl für die Versicherten als auch für die Rentenversicherung die einfachste und beste Lösung. Für die laufenden Beratungen bot er der Politik ausdrücklich die Expertise der Rentenversicherung an, „um eine Regelung zu schaffen, die tatsächlich zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Möglichkeiten führt, gleitend aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand überzugehen“.

Reimann zu aktuellen Reformvorschlägen in der Rentenversicherung

Rede anlässlich der Bundesvertreterversammlung

Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht an die heute in Bremen tagende Bundesvertreterversammlung mit aktuellen Reformvorschlägen für die gesetzliche Rentenversicherung. Er machte einleitend deutlich, dass die Rentenversicherung nach den objektiven Indikatoren aktuell in einer guten Verfassung sei. Der Beitragssatz bewege sich auf einem Niveau wie in den 1980er-Jahren. Gleichzeitig habe das Rentenpaket Leistungsverbesserungen in einem Umfang von zehn Milliarden Euro gebracht und die Rentenanpassung in diesem Jahr falle ausgesprochen positiv aus.

Auf der anderen Seite müsse man konstatieren, dass der Anteil der Grundsicherungsbezieher unter den älteren Menschen auf drei Prozent gestiegen sei und angesichts des Niedrigzinsumfeldes die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge unter Druck gerieten. Vor diesem Hintergrund erinnerte er daran, dass die „Alterssicherung aus mehreren Säulen sowie der Grundsatz, zusätzliche Belastungen möglichst auf alle Schultern zu verteilen“, in der Vergangenheit wesentliche Orientierungsgrößen von Rentenreformen waren.

Zu der bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absicht, den Prozess der Angleichung des Rentenrechts in Ost und West fortzusetzen, merkte Reimann an, dass die endgültige Angleichung aller Rechengrößen nicht quasi automatisch erfolgen werde, sondern auf jeden Fall einer finalen Regelung durch den Gesetzgeber bedürfe. Im Hinblick auf die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene solidarische Lebensleistungsrente warnte Reimann vor der Erwartung, dass damit Altersarmut zielgenau bekämpft werden könne. Die Mehrzahl der Grundsicherungsbezieher würde trotz einer solchen Maßnahme bedürftig bleiben.

Auch wäre eine Bedürftigkeitsprüfung durch die Rentenversicherung ein „gravierender Bruch mit den Grundsätzen der Rentenversicherung“ durch eine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip.

Die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit solle nicht einseitig auf die Anhebung der Regelaltersgrenze über ein Alter von 67 Jahren hinaus ausgerichtet sein. Vielmehr sei es wichtig, den Menschen ein entsprechend längeres Verbleiben im Erwerbsleben zu ermöglichen. Hier spielten Rehabilitation und Prävention, aber auch die Regelungen zum gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente eine wichtige Rolle. Bei der Anhebung des tatsächlichen Rentenalters gebe es bereits beachtliche Erfolge. So sei das tatsächliche Rentenzugangsalter zwischen den Jahren 2000 und 2014 von 62,3 auf über 64 Jahre angestiegen.

Reimann sprach sich dafür aus, den Zielkorridor für die Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau über das Jahr 2030 hinaus zu erweitern und für die weiteren Diskussionen eine fundierte Datenbasis zu schaffen. Zurückhaltend äußerte sich Reimann zu Vorschlägen einer kapitalgedeckten Vorsorge unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. Es stelle sich die Frage, „warum sich staatliche Institutionen ausgerechnet in einem für die kapitalgedeckte Alterssicherung besonders schwierigem Umfeld auf dieses für sie neue Gebiet begeben sollten“.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe