Hohe Hochwasser-Risiken: Diese Landkreise sind besonders betroffen

Rund 300.000 Adressen in Deutschland liegen laut einer aktuellen Studie der VdS Schadenverhütung GmbH im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in besonders hochwassergefährdeten Gebieten. Der GDV betont die Notwendigkeit verstärkter Präventionsmaßnahmen. Gleichzeitig scheiterte die Union im Bundestag mit einem Antrag zur Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden.

Prävention im Fokus

Angesichts der schweren Überschwemmungen in Baden-Württemberg und Bayern fordern Versicherer einen erweiterten Blickwinkel in der Hochwasserprävention. Besonders in gefährdeten Gebieten sollten Bauvorhaben gestoppt werden, um die Risiken nicht weiter zu erhöhen. „Es ist gefährlich, dass in Überschwemmungsgebieten weiterhin Bauland ausgewiesen wird“, warnt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. Aktuell sind etwa 300.000 Adressen in Deutschland von Hochwasser bedroht, wobei die meisten gefährdeten Häuser in Bayern (65.517), Baden-Württemberg (54.593) und Rheinland-Pfalz (35.987) liegen.

Höchste Hochwassergefährdung in Thüringen und Rheinland-Pfalz

Die Studie identifiziert die zehn Landkreise mit den höchsten Anteilen an hochwassergefährdeten Gebäuden. An der Spitze steht Gera in Thüringen, wo mehr als jedes zehnte Haus (11,54%) in einem Risikogebiet liegt. Auch die rheinland-pfälzischen Städte Koblenz (11,08%), Cochem-Zell (10,61%) und Trier (9,91%) sind stark betroffen. Angesichts dieser Zahlen fordert der GDV Maßnahmen wie wasserdurchlässige Materialien für Grundstücksbefestigungen und konsequente Anwendung technischer Schutzregelwerke.

Politischer Widerstand gegen Pflichtversicherung

Ein Antrag der CDU/CSU zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden wurde im Bundestag abgelehnt. Der Vorschlag sah vor, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz verkauft werden sollten, was von der AfD unterstützt, aber von den Ampelfraktionen und der Linken abgelehnt wurde. Der BVK kritisierte die Entscheidung, wobei Vorsitzender Michael Heinz den Vorschlag als „konstruktiv“ bezeichnete und betonte, dass so 70 bis 80 Prozent der Gebäudeversicherungen einen Naturgefahrenschutz erhalten hätten. „Privatwirtschaftliche Lösungen können schneller und unkomplizierter umgesetzt werden als staatliche Obligatorien“, so Heinz.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe