Die Dynamik der Zusammenarbeit von Maklern und Pools im Fokus

Die Versicherungslandschaft wandelt sich kontinuierlich, und im Zentrum dieser Entwicklung stehen oft die Versicherungsmakler und ihre Kooperationen mit verschiedenen Pools. Dieses Jahr beleuchtet eine neue Studie wieder die Motivationen und strategischen Überlegungen, die Makler zur Zusammenarbeit mit diesen Pools bewegen. Vor allem geht es um die Chancen und Risiken, die sich aus solchen Partnerschaften ergeben, sowie um bevorzugte Pools aus Sicht der Makler. Ein bedeutender Aspekt der Kooperation ist die rechtliche Dimension, die zahlreiche Fragen zum Geschäftsverkehr mit den Pools aufwirft.

Geschäftsmodelle verstehen: Verteilte Verantwortungen

Im Kern basiert das Geschäftsmodell der Pools auf der arbeitsteiligen Vermittlung, bei der Makler A und B zusammenarbeiten, um einen Versicherungsvertrag zu vermitteln und die Courtage zu teilen. Interessant ist hierbei, dass Makler A oft den benötigten Zugang zu einem Versicherer nicht hat, während Makler B diesen Zugang bietet und somit das Kundenrisiko absichern kann. Diese Struktur führt zu einer komplexen Verteilung der Verantwortlichkeiten und Rechtsbeziehungen: Während Makler A direkt mit dem Kunden vertraglich verbunden ist, besteht die Verbindung von Makler B hauptsächlich zum Versicherer. Die Rechtsbeziehungen unter den Maklern werden meist durch einen Untermaklervertrag geregelt, der wiederum keine direkte rechtliche Bindung zwischen Makler B und dem Kunden schafft.

Herausforderungen und Risiken: Ein kritischer Blick

Die Hauptfunktion der Pools liegt in der Bereitstellung eines breiten Marktzugangs, insbesondere für kleinere und umsatzschwache Makler, was von den Versicherern oft durch intensive Betreuung und damit verbundene höhere Kosten vermieden wird. Trotz der Vorteile dieser Kooperationen ergeben sich auch spezifische Herausforderungen, etwa wenn Pools die Angebote bestimmter Versicherer bevorzugen und andere Marktteile vernachlässigen. Zudem ist die Unabhängigkeit eines Pools von Versicherern und Finanzinvestoren ein stetig diskutiertes Thema, das besonders im Licht der aktuellen gesetzlichen und übergeordneten Marktregulierungen relevant ist. Im Hinblick auf die mögliche Beendigung solcher Geschäftsbeziehungen, oft gekennzeichnet durch komplexe und manchmal problematische Bedingungen wie die Freigabe der Bestände, ist eine klare und vorsichtige Regelung innerhalb der Kooperationsvereinbarungen unerlässlich.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe