Vermittlerhaftung im Wandel: Neueste Urteile und COVID-19 Einflüsse

Die ständige Angst vor Haftung bleibt ein treuer Begleiter für Versicherungsvermittler, insbesondere seit der Einführung der Haftungsnorm § 63 VVG durch das reformierte Versicherungsvertragsgesetz. Die Gerichte beschäftigen sich zwar hauptsächlich mit Einzelfällen, jedoch zeichnen sich bestimmte Muster ab, die wiederholt zu Haftungsfragen führen. Hierbei sollen vor allem relevante Gerichtsentscheidungen beleuchtet werden, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Vermittler erlangen könnten.

Die Umdeckungsproblematik ist ein dauerhafter Dorn im Auge

Die Umdeckung bestehender Versicherungsverträge führt immer wieder zu Haftungsfragen, unabhängig von der Risikosparte. Ein häufiges Problem ist dabei, dass neue Verträge nicht denselben Schutz wie die alten bieten. Trotz möglicher Vorteile des neuen Vertrags sind Vermittler angehalten, ihre Kunden explizit über mögliche Nachteile aufzuklären und dies auch gewissenhaft zu dokumentieren. Ein jüngstes Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt die Tragweite dieser Problematik: Ein Krankenversicherter verlor sein Krankenhaustagegeld nach einer Umdeckung, was zu einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 07. März 2023 führte, das den Vermittler zu Schadensersatz verurteilte (Az.: 12 U 268/22).

Die Dokumentationspflicht als zweischneidiges Schwert

Die mangelnde Beratungsdokumentation kann gravierende Folgen haben, wie ein Fall vor dem Landgericht Hamburg zeigt (Urt. v. 14.06.2023, Az.: 337 O 296/22). Ohne adäquate Dokumentation kann sich die Beweislast umkehren, was den Vermittler in eine schwierige Position bringt, insbesondere wenn kein klarer Beratungsanlass dokumentiert wurde. Das Gericht entschied hier gegen eine Beweislastumkehr, was die Wichtigkeit einer lückenlosen Dokumentation unterstreicht.

COVID-19 und die Folgen für Vermittlerhaftung

Mit Beginn der Pandemie wuchs auch die Sorge um eine mögliche Haftung wegen nicht vermittelter Betriebsschließungsversicherungen. Obwohl viele Versicherer anfangs die Regulierung von COVID-19-bedingten Schäden ablehnten, hat sich die Lage mittlerweile etwas entspannt. Dennoch zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 14. März 2023 (Az.: 9 U 28/22), dass die Herausforderungen fortbestehen. Hier wurde entschieden, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ausreichend über Änderungen der Versicherungsbedingungen aufgeklärt hatte, was weitere Diskussionen über die Beratungs- und Informationspflichten in der Branche entfachte.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe