Zahl des Tages – Gesetzliche Unfallversicherung und die Herausforderung der Berufskrankheiten – 02.04.2024

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Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten wurden 2023 an die gesetzliche Unfallversicherung gestellt, was einem Rückgang von mehr als 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz dieser erheblichen Abnahme bleibt die Herausforderung der hohen Ablehnungsquote bestehen: Mehr als die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt, da die Beweislage für berufsbedingte Erkrankungen strengen Anforderungen unterliegt. Die Anerkennungsquote liegt unter 48 Prozent, was die gesetzliche Unfallversicherung deutlich restriktiver macht als private Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen etwa 80 Prozent der Anträge bewilligt werden. Die strenge Praxis wirft Fragen auf, besonders bei Krankheiten wie Long Covid, wo die berufliche Verursachung schwer nachzuweisen ist. Dies führt zu einer Diskrepanz zwischen der Zahl der Verdachtsfälle und den tatsächlich anerkannten Berufskrankheiten, was die Notwendigkeit einer Überprüfung der Bewertungskriterien unterstreicht.

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