Anhebung der Mindestversicherungssummen für Vermittler und Berater

Ab dem 9. Oktober 2024 treten in der Versicherungswirtschaft neue Regelungen in Kraft: Die Mindestversicherungssummen für Versicherungsvermittler und -berater erfahren eine signifikante Anhebung. Laut der Hans John Versicherungsmakler GmbH, einem renommierten Hamburger Unternehmen, steigt die gesetzliche Untergrenze auf 1.564.610 Euro pro Versicherungsfall und 2.315.610 Euro für sämtliche Fälle innerhalb eines Jahres. Diese Änderung basiert auf der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 der Europäischen Kommission, die am 20. März 2024 publiziert wurde und auf Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (EIOPA) fußt.

Chancen und Optionen: Flexibilität für Versicherungsnehmer

Die Hans John Versicherungsmakler GmbH hebt hervor, dass die Anpassung der Mindestversicherungssummen nicht nur eine Anforderung darstellt, sondern auch Chancen für Versicherungsnehmer bietet. So besteht die Möglichkeit, gegen einen moderaten Aufpreis die Deckungssumme weiter zu erhöhen. Diese Option empfiehlt sich besonders für diejenigen, die ein Maximum an Sicherheit anstreben. Die Experten des Unternehmens versichern, dass einige Versicherer die Erhöhung für Bestandskunden ohne zusätzliche Kosten umsetzen werden, während andere einen geringfügigen Beitrag erheben.

Vereinfachte Verfahren und Ausblick

Ein weiterer positiver Aspekt der Neuregelung ist die Vereinfachung administrativer Prozesse. Ein erneuter Nachweis der Versicherungssumme gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist nicht erforderlich. Stattdessen werden die Versicherer eine umfassende Erklärung abgeben. Diese Anpassungen spiegeln das Bestreben der Branche wider, im Einklang mit den dynamischen Marktanforderungen zu agieren und gleichzeitig den Versicherungsnehmern einen Mehrwert zu bieten.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe