Zitat des Tages – Steuerstrategien mit 6b-Fonds für Gewerbetreibende – 15.03.2024

„Gewerbetreibende können mittels sogenannter 6b-Fonds Gewinne, die sie aus dem Verkauf beispielsweise einer Immobilie oder eines Grundstücks erzielt haben, reinvestieren und die Steuerlast auf später verschieben.“

Dieses Zitat von Mark Später, einem Experten bei Hörtkorn Finanzen, unterstreicht die wachsende Bedeutung geschlossener Immobilien-Publikumsfonds, die eine steuerneutrale Übertragung von Rücklagen ermöglichen. Der Artikel erläutert, wie 6b-Fonds es Gewerbetreibenden erlauben, durch Reinvestition von Verkaufsgewinnen Steuern zu verschieben, unter der Voraussetzung, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind. Besonders wichtig ist dabei, dass die Fondsgesellschaften die erforderlichen steuerlichen Informationen bereitstellen können. Später betont auch die Notwendigkeit, Grundstücke und darauf stehende Gebäude steuerlich getrennt zu behandeln. Er weist zudem darauf hin, dass am Ende der Fondslaufzeit Steuern anfallen, sofern keine weitere 6b-Investition getätigt wird. Der zunehmende Fokus auf 6b-Fonds resultiert aus dem Potenzial, neue Kundengruppen anzusprechen und individuelle steuerliche Vorteile zu nutzen.

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