Solvency II: Es wurden neue Standards und Taxonomien für Versicherungsunternehmen in der EU eingeführt

Die Europäische Kommission hat kürzlich aktualisierte Technische Standards und Taxonomien für Solvency-II-Unternehmen veröffentlicht. Diese neuen Regelungen, die ab dem vierten Quartal 2023 und für den Jahresbericht 2023 gelten, sind Teil einer evolutionären Anpassung im europäischen Versicherungsaufsichtsrecht. Laut EIOPA-Chefin Petra Hielkema handelt es sich dabei eher um eine „Evolution statt Revolution“.

Solvency II wurde 2016 eingeführt, um einen einheitlichen Versicherungsmarkt in der EU zu schaffen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Berichtswesens ist entscheidend, um die Zweckmäßigkeit des Systems sicherzustellen. Dabei spielen Daten zu neuen Risiken und die Beseitigung von Unstimmigkeiten eine wichtige Rolle. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahre und den Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation im Jahr 2021 hat die EIOPA die Anforderungen für das Berichtswesen und die Offenlegungen aktualisiert.

Die neue Taxonomie-Version 2.8.0, ein wesentlicher Bestandteil der neuen Standards, wird auf der EIOPA-Website detailliert dargestellt. Solvency-II-Unternehmen sollten diese Informationen genau beachten. Die BaFin stellt auf ihrer Website eine Testumgebung zur Verfügung, in der Unternehmen ab dem 1. Dezember 2023 die neuen Standards testen können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berichtspflicht nach der neuen Taxonomie mit dem Bericht über das vierte Quartal 2023 beginnt. Zudem wird die Einhaltung statistischer Berichtspflichten künftig strenger überwacht. Die Deutsche Bundesbank kann Übertretungsverfahren einleiten, wenn Unternehmen wiederholt ihre Berichtspflichten nicht erfüllen. Diese Regelung tritt ab dem 30. April 2024 in Kraft.

Parallel zur Aktualisierung der technischen Standards laufen Diskussionen über den Solvency-II-Review, an dem sich EU-Kommission, Europäischer Rat und Europäisches Parlament beteiligen. Der Review umfasst verschiedene Aspekte des Berichtswesens, wobei die Meldebögen nicht unmittelbar betroffen sind. Vielmehr geht es um die Anpassung narrativer Berichtselemente und die Integration zusätzlicher Themen wie makroprudenzielle Risiken in das ORSA (Own Risk and Solvency Assessment).

Die Neuerungen im Bereich der Solvency-II-Berichterstattung spiegeln den dynamischen Charakter der Versicherungsbranche wider und den Willen, einheitliche und effektive Standards in der EU zu etablieren. Die betroffenen Unternehmen müssen die anstehenden Änderungen genau beobachten und sich anpassen, um die Compliance sicherzustellen und möglichen Sanktionen vorzubeugen.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe