Zitat des Tages – Die Verwirrung um Unabhängigkeit und Ungebundenheit im Versicherungsmarkt – 29.11.2023 (KOLUMNE)

„Ein nüchterner Blick in den Duden zeigt Folgendes: ‚Unabhängig‘ bedeutet danach, ’nicht von etwas beeinflusst, durch etwas bedingt, bestimmt‘. ‚Ungebunden‘ wird erklärt mit: ‚durch keinerlei verpflichtende Bindungen festgelegt; frei von Verpflichtungen‘. Als Synonym werden für beide Begriffe weitgehend identisch angegeben: ‚autonom, eigenständig, eigenverantwortlich, emanzipiert‘.“

Prof. Matthias Beenken beleuchtet die Komplexität der Begriffe „unabhängig“ und „ungebunden“ im Versicherungswesen in seiner Kolumne auf procontra-online. Der Artikel setzt sich kritisch mit der Rolle und Definition von Versicherungsmaklern auseinander, insbesondere im Kontext des partiellen Provisionsverbots und der EU-Vorschriften. Dabei wird die Unterscheidung zwischen Maklern, Vertretern und Beratern hinterfragt und die Notwendigkeit einer klaren Begriffsabgrenzung betont, um die Identität und Funktion der verschiedenen Akteure im Versicherungsmarkt zu klären.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe