„Ein nüchterner Blick in den Duden zeigt Folgendes: ‚Unabhängig‘ bedeutet danach, ’nicht von etwas beeinflusst, durch etwas bedingt, bestimmt‘. ‚Ungebunden‘ wird erklärt mit: ‚durch keinerlei verpflichtende Bindungen festgelegt; frei von Verpflichtungen‘. Als Synonym werden für beide Begriffe weitgehend identisch angegeben: ‚autonom, eigenständig, eigenverantwortlich, emanzipiert‘.“
Prof. Matthias Beenken beleuchtet die Komplexität der Begriffe „unabhängig“ und „ungebunden“ im Versicherungswesen in seiner Kolumne auf procontra-online. Der Artikel setzt sich kritisch mit der Rolle und Definition von Versicherungsmaklern auseinander, insbesondere im Kontext des partiellen Provisionsverbots und der EU-Vorschriften. Dabei wird die Unterscheidung zwischen Maklern, Vertretern und Beratern hinterfragt und die Notwendigkeit einer klaren Begriffsabgrenzung betont, um die Identität und Funktion der verschiedenen Akteure im Versicherungsmarkt zu klären.