„Agenturmanagement, die betriebs- und volkswirtschaftliche Weiterbildung und die Weiterbildung zur Personalführung müssen demnach zwingend im Versicherungskontext stattfinden.“
Lautet ein beispielhafter Abschnitt aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überarbeiteten FAQ zur Weiterbildungsverpflichtung von Versicherungsvermittlern und -beratern. Mit der Novellierung will die BaFin nun noch transparenter und konkreter die Rechte und Pflichten zu den einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen kommunizieren.