Zitat des Tages – Bestandskauf geglückt, und nun? – 19.04.2023 (KOLUMNE)

„Vor allem bei Einzelunternehmen, deren Bestand verkauft wird, sind als erstes die Kunden in entsprechender Weise zu informieren. Dieses Anschreiben muss aus Gründen der DSGVO und vielfach auch der in den Datenschutzvereinbarungen festgelegte Punkte durch den Verkäufer oder die Verkäuferin erfolgen.“

Beschreibt Unternehmensberater Peter Schmidt eine der wichtigsten Maßnahmen, die nach dem geglückten Bestandskauf erfolgen muss. In seiner Kolumne auf Pfefferminzia erläutert der Nachfolgeexperte anhand von verschiedenen Praxisbeispielen, welche Aufgaben nach dem Bestandskauf dringend zu erledigen sind.

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