Die Zurich Lebensversicherung hatte dereinst die Höhe einer zugesagten Riester-Rente nachträglich nach unten gesetzt. Der Fall kam vor das Landgericht Köln, das nun die Unrechtmäßigkeit dieses Vorgehens attestierte. Ist dies aber ein Einzelfall oder könnte das Urteil in der gesamten Branche Signalwirkung entfalten? Nun zumindest für die Bürgerbewegung Finanzwende hat der Richterspruch Strahlkraft. Denn immerhin wären dem Riester-Kunden der Zurich hochgerechnet auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ein Fehlbetrag von 29.000 Euro entstanden. Und dieses Vorgehen betraf in den vergangenen Jahren zehntausende Versicherte.