Geht eine versicherte Person während eines Leistungsfalls in der Berufsunfähigkeitsversicherung einer Beschäftigung nach, steht es dem Versicherer grundsätzlich frei im Rahmen der Nachprüfung zu ergründen, ob es sich hierbei um eine sogenannte Vergleichstätigkeit handelt. Mit der positiven Feststellung der Prüfung wäre der Versicherer gleichsam leistungsfrei. Wie nicht anders zu erwarten, kommt es auch bei dieser Nachprüfung oftmals zu Streitigkeiten zwischen Versicherer und versicherter Person. In einem Gastbeitrag auf AssCompact erläutert Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, den juristischen Ausgang eines besonders brisanten Falls.