Sind rückwirkende Befristungen in der BU-Versicherung unzulässig?

Genau diese Fragestellung hatte Anfang des Jahres der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären. Hintergrund war ein Streitfall, bei dem die versicherte Person in der Vergangenheit zwar bedingungsgemäß berufsunfähig geworden war, zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsprüfung die Berufsunfähigkeit aber bereits wieder entfallen ist. Sehr häufig sprachen die Versicherer in solch einem Fall eine rückwirkend befristete Leistungsanerkenntnis aus. Nun entschieden die höchsten Richter des Landes mit ihrem Urteil, dass der Versicherer in der Berufsunfähigkeitsversicherung eine befristete Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen abgeschlossenen Zeitraum abgeben darf. Die Entscheidung des BGH ist damit eine deutliche Stärkung der Verbraucherrechte in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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