Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung sind da

Nachdem die Rechengrößen und in Folge dessen die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung in den letzten Jahren kontinuierlich anstiegen, gibt es im kommenden Jahr in den meisten Fällen im positiven Sinne eine „Nullrunde“. Dies geht aus dem aktuellen Referentenentwurf hervor, welches das Bundesarbeitsministerium vorlegte. Demnach bleiben viele Werte unverändert und manche fallen im kommenden Jahr sogar niedriger aus. Die Ursache für diese Entwicklung liegt in der stagnierenden, teils rückläufigen Lohnentwicklung. So fielen die Bruttolöhne in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr je Arbeitnehmer durchschnittlich um minus 0,15 Prozent. Für die gesetzliche Kranken- wie Pflegeversicherung bedeutet dies, dass die Beitragsbemessungsgrenze sowohl für die neuen als auch alten Bundesländer im kommenden Jahr unverändert bei monatlich 4.837,50 Euro brutto quotieren.

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