Bundesfinanzhof bestätigt derzeitige Rentenbesteuerung

Mit größter Spannung erwarteten wohl ausnahmslos alle Protagonisten der Versicherungswirtschaft das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur aktuellen Lage der Besteuerung bei Renten. Denn im Zuge der Übergangsregelung hin zu einer nachgelagerten Besteuerung der Renten kann es rechnerisch zu einer doppelten Besteuerung kommen. Doch die Bundesrichter wiesen die Klagen zweier Rentner zurück und entschieden die Rechtmäßigkeit der aktuellen Besteuerungsform. Eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Renten liegt damit (noch) nicht vor. Solch eine Doppelbesteuerung könne laut BFH künftig dadurch entstehen, dass der Rentenfreibetrag jährlich kleiner werde. In vielen Fällen wird dieser Freibetrag dann nicht mehr ausreichen, um die Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren.

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