Risikoreduzierungsgesetz durch Bundestag auf den Weg gebracht

Lange brauchten die Parlamentarier nicht, um das „Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ in der letzten Woche zu beschließen. Nach gerade einmal 30 Minuten Debatte war man sich einig und brachte das sogenannte Risikoreduzierungsgesetz auf den Weg. Durch das Gesetz werden Banken in die Pflicht genommen zukünftig einen größeren Verlustpuffer bilanziell vorzuhalten. Daneben müssen die Kreditinstitute ihre Refinanzierung langfristiger gestalten und dürfen eine verbindliche Kernkapitalquote nicht unterschreiten. Doch auch für die Versicherungsaufsicht ergeben sich einige Änderungen.

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