Die Gesetzgebung zur digitalen Rentenübersicht nimmt Fahrt

Die Vorstellung des Referentenentwurfs Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) ließ lange auf sich warten. Bereits im letzten Herbst sollte der Gesetzentwurf vorgelegt werden. In der letzten Woche war es nun endlich soweit. Der Blick auf den avisierten Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes indes offenbart nun eine Geschwindigkeit mit der wohl selbst kühnste Politiker gerechnet hätten. So ist das Inkrafttreten des Gesetzes bereits für Ende dieses Jahres geplant. Der voraussichtliche Pflichtbetrieb soll Ende 2023 realisiert werden. Ein sportlicher Plan, der alle Branchenvertreter erschaudern lassen sollte.

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