„Wir begrüßen es, dass die Gothaer ihre gesetzliche Auskunftspflicht jetzt doch anerkennt und dem geschädigten Verbraucher die gewünschten Informationen erteilt.“
Mit Wohlwollen kommentierte Sandra Klug, Teamleiterin Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hamburge.V., die Entscheidung der Gothaer, die einer Abmahnung durch die Verbraucherschützer stattgab. Diese sahen den Sachverhalt als erwiesen an, dass die Gothaer gegen das Auskunftsrecht in der Lebensversicherung verstoßen habe. Versicherungswirtschaft-heute