Des Maklers Pflicht: Erstinformation

Auf der in dieser Woche abgehaltenen Jahrespressekonferenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde von den handelnden Akteuren noch einmal konstatiert, dass aus regulatorischer Sicht alles im Reinen ist. Möglicherweise fliegen aber ebendiese Akteure adlergleich in solch großen Höhen, als dass die Teufel, die ja sprichwörtlich oftmals im Detail stecken, gar nicht erkannt werden (können). So auch in der Übermittlung der Erstinformation des Versicherungsmaklers als Teil der eigenen E-Mail-Signatur. Fabian Kosch, von der auf das Versicherungsrecht spezialisierten Hamburger Kanzlei Michaelis, ist der Meinung, dass gut die Hälfte aller verwendeten Signaturen abmahnfähig seien. procontra-online

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